Die Heilpraktikerüberprüfung wird beim Gesundheitsamt des Wohnortes abgelegt.
Zwei Mal im Jahr, im März und im Oktober, wird ein Termin zur schriftlichen Überprüfung vom Gesundheitsamt angeboten. Diese Termine gelten für alle Bundesländer.
Die schriftliche Überprüfung umfasst 60 Multiple Choice Fragen. Davon müssen 75 % richtig beantwortet werden. Die Prüfungszeit beträgt zwei Stunden.
Nach Bestehen der schriftlichen Überprüfung folgt die mündlich/praktische Prüfung. Dazu lädt das Gesundheitsamt in den Wochen nach der schriftlichen Überprüfung ein. Bislang wurden dazu zwei, manchmal sogar drei Prüflinge gleichzeitig eingeladen, allerdings einzeln befragt. Durch die neuen Regelungen aktuell werden Einzelprüfungen veranstaltet.
In der mündlichen Überprüfung, die eher ein Prüfungsgespräch ist, zeigt der Prüfling sein Wissen ganz praktisch und konkret anhand von Patientenfällen. Dabei sind umfassende Kenntnisse der Anamnesetechnik und der Differentialdiagnostik nachzuweisen. Ein praktischer Teil rundet die Befragung ab.